Prüfsteine zur Landtagswahl 2019

Wir haben den Parteien zur Landtagswahl jeweils fünf inhaltliche Fragen zu Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg gestellt und wie sie dieses Thema nach der Landtagswahl angehen werden.

Die GRÜNEN und die CDU setzen sich hier u.a. für eine Erhöhung der Landeszuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft und eine bessere Einbindung bei Fortbildungen ein. Die GRÜNEN sehen sogar eine Reduktion der Wartezeit bei Neugründungen. Die SPD und die LINKE bewerten ihre Politik der letzten Jahre als positiv und erkennen dementsprechend keine Verbesserungsbedarf.

Hier die Antworten auf die fünf Fragen als mögliche Grundlage einer persönlichen Wahlentscheidung am 01. September 2019:

Wie wollen Sie die Grundlagen für eine vergleichbare und faire Behandlung von SchülerInnen und Lehrkräften an Schulen in staatlichen und in freier Trägerschaft sicherstellen?

SDP: Hierzu hat maßgeblich die Umstellung der Finanzierungssystematik für Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2011 beigetragen, ebenso wie die kontinuierlichen Erhöhungen der Betriebskostenzuschüsse in den vergangenen Jahren, die in Relation zu den gestiegenen Schülerzahlen überproportional stark angehoben wurden. Damit haben sich die Gesamtausgaben nicht nur aufgrund steigender Schülerzahlen, sondern auch die Zuschüsse je Schülerin und Schüler erhöht. Von der Anhebung der Besoldung der Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung in die Entgeltgruppe 13 profitieren die Lehrkräfte an freien und öffentlichen Schulen gleichermaßen. Auch damit sind die Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte an freien Schulen mit den Rahmenbedingungen an öffentlichen Schulen vergleichbar.

CDU: Aus Sicht der CDU Brandenburg bereichern freie Schulen die Brandenburger Bildungslandschaft. Darum wollen wir freien Schulen auch vergleichbare Bedingungen wie öffentlichen Schulen bieten. Das betrifft die finanziellen Zuschüsse des Landes, insbesondere zu den Personalkosten. Aber auch beim Zugang zu Fortbildungen und Förderprogrammen müssen freie Schulen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Anträge auf Genehmigung und Anerkennung freier Schulen müssen mit Wohlwollen behandelt werden.

LINKE: Das Land sowie das zuständige Ministerium prüfen die Voraussetzungen der Schulen in freier Trägerschaft als Ersatzschulen vor deren Genehmigung. Wir achten darauf, dass dies fair und transparent geschieht, denn die Bedingungen für Schulen in freier Trägerschaft müssen mit denen öffentlicher Schulen vergleichbar sein. Die Qualität muss gesichert sein, das ist wichtig für die Schülerinnen und Schüler, vor allem auch hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Weder sie noch die Lehrkräfte dürfen benachteiligt sein. Wir setzen uns für reibungslose und zügige Genehmigungen von freien Schulen ein.

Bündnis90/Die GRÜNEN: Auch wenn wir uns damals gegen die Einführung der Berechnungsformel vor dem Landesverfassungsgericht gewehrt haben, stellt sie schon eine verlässliche und berechenbare Grundlage für die finanzielle Situation der freien Schulen dar. Natürlich ist die prozentuale Finanzierung der freien Schulen zu niedrig, die Formel an sich, aber eher ein Gewinn. Die Wartefrist bis zur Bezuschussung durch das Land wollen wir auf zwei Jahre verkürzen. Auch kleine (Eltern-) Initiativen wollen wir besser unterstützen. Außerdem wollen wir alle Schulen in die Schulentwicklungsplanung und die kommunalen Bildungslandschaften einbeziehen, ebenso wie in die Schulvisitation. Abwerbeversuche der staatlichen Schulen für Lehrkräfte an den freien Schulen sollten unterlassen werden. Hier muss es in Zeiten von Lehrermangel einen fairen Umgang miteinander geben. Auch eine gewisse Durchlässigkeit – also Wechsel zwischen den Systemen – muss für Lehrkräfte und für Schülerinnen und Schüler ohne große Hürden möglich sein.

FDP: Es gilt, die Ausfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft so sicherzustellen, dass Eltern eine echte freie Schulwahl unabhängig vom Einkommen haben. Gleichzeitig brauchen wir auch eine gleichberechtigte Unterstützung der Lehrkräfte an freien Schulen. So gehört das Referendariat auch verstärkt an Freie Schulen Stellenausschreibungen müssen intensiver vom staatlichen Schulamt unterstützt werden.

Welche durchschnittliche Erfahrungsstufe muss den Personalkosten der Landeszuschüsse für freie Schulträger zugrunde gelegt werden? Wie sichern Sie die finanzielle Deckung der steigenden Kosten für Fortbildung, u.a. der Quereinsteiger, und der sachlichen und investiven Ausgaben?

SDP: Die SPD Brandenburg wird die Rahmenbedingungen zur Absicherung eines qualitativ hochwertigen Unterrichts auch in der kommenden Wahlperiode weiter verbessern. Dazu werden wir in den kommenden Jahren alle ausscheidenden Lehrerinnen und Lehrer ersetzen und bis zum Jahr 2024 zusätzlich 400 Lehrkräfte an unsere Schulen bringen. Für die Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels haben wir bereits beschlossen, die Anzahl der Lehramtsstudienplätze an der Universität Potsdam bis 2020 von derzeit 650 auf 1.000 zu erhöhen und weiterzuentwickeln. Zudem werden wir die Qualifikation und Weiterbildung von Seiten- und Quereinsteigern fortführen und bedarfsgerecht weiterentwickeln.

CDU: Wir setzen uns dafür ein, dass die Zuschüsse für Lehrkräfte an freien Schulen auf der Grundlage von Entwicklungsstufe 5 berechnet werden. Das entspricht der durchschnittlichen Entwicklungsstufe aller Lehrkräfte. Damit werden Verbesserungen an öffentlichen Schulen gleichberechtigt an die freien Schulen weitergegeben. Lehrkräfte an freien Schulen müssen darüber hinaus gleichberechtigt Zugang zu Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen bekommen.

LINKE: Wir wollen Sorge dafür tragen, dass die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft gewährleistet und so ausgestaltet ist, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien diese Schulen besuchen können. Dabei ist es uns wichtig, dass die vom Land bezuschussten Schulen in freier Trägerschaft gemeinnützig sind und keine bzw. wenigstens keine unzumutbaren Gebühren erheben. Wir stehen für Kostenfreiheit der Bildung, denn Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Gleichzeitig ist uns wichtig, dass freie Schulen nicht benachteiligt werden gegenüber denen in öffentlicher Trägerschaft. Die Landeszuschüsse müssen sich an den durchschnittlichen Arbeitgeberkosten (Personaldurchschnittskosten) für die öffentlichen Schulen orientieren, ebenso alle anderen Kosten, etwa für Fortbildungen etc. Da diese Schwankungen unterliegen, können wir keine Erfahrungsstufe pauschal empfehlen.

Bündnis90/Die GRÜNEN: Die durchschnittliche Erfahrungsstufe muss objektiv berechnet werden. Die Modellrechnung der Gewerkschaft sehen wir als plausibel an, so dass es die Stufe 5 sein müsste. Genau für diese Streitfälle bietet die Formel eigentlich eine gute Berechnungsgrundlage, die dann auch zu nutzen ist.

FDP: Wir werden Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft rechtlich und finanziell gleichstellen. Jede Bildungseinrichtung ist für die Zukunft unseres Landes wertvoll und muss gefördert werden. Digitale Lernplattformen müssen auch in der Lehramtsausbildung Einzug halten. Außerdem braucht es in einem Flächenland mehr Angebote in den ländlichen Räumen und direkt an den Schulen. Wir brauchen starke Weiterbildungsstützpunkte im gesamten Land sowie mehr Mobilität unseres Weiterbildungspersonals. Direkte Angebote an den Schulen schaffen Entlastung für die Lehrerinnen und Lehrer, senken Kosten und verringern den Unterrichtsausfall. Durch die Umstrukturierung der Lehramtsausbildung in ein duales Studium senken wir Kosten insbesondere bei den Studienseminaren, erhöhen den Praxisanteil und professionalisieren die Lehramtsausbildung auch für Quereinsteiger. Im Bereich der Investitionen gilt es, die Weiterbildungsangebote zukunftsfähig aufzustellen und für die moderne Schule umzustrukturieren. Mit den Einsparungen sowie der Fokussierung auf eine moderne Weiterbildung werden wir die vorhandenen Mittel effektiv und zukunftsfähig einsetzen, um mit denselben Finanzmitteln mehr zu erreichen.

Sehen Sie einen politischen Vorrang des staatlichen Schulsystems? Und wie sorgen Sie dafür, dass die bewusste Autonomie der freien Schulen nicht unterhöhlt wird?

SPD: Keine Aussage

CDU: Freie Schulen sind gegenüber öffentlichen Schulen gleichwertig. Keinesfalls stellen sie eine Konkurrenz dar. Sie bereichern vielmehr das Brandenburger Bildungssystem, auch in pädagogischer Hinsicht.

LINKE: Uns als LINKE ist es wichtig, dass alternative Schulformen existieren und Eltern die Auswahl zwischen verschiedenen Schwerpunkten und pädagogischen Konzepten entsprechend der Bedürfnisse ihrer Kinder haben. Die Schulen in freier Trägerschaft ergänzen das staatliche Bildungsangebot und sind deshalb selbstverständlich erhaltenswert.

Bündnis90/Die GRÜNEN: Schulen in freier Trägerschaft bereichern die Schullandschaft. Daher setzen wir uns auch für ein faires, transparentes und verlässliches Finanzierungsmodell für die Schulen in freier Trägerschaft ein. Prinzipiell hat das staatliche Schulsystem Vorrang. Der Staat muss die Grundversorgung abdecken und dafür sorgen, dass genügend Plätze und Schulen vorhanden sind ohne sich auf die freien Schulen zu verlassen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Politik die freien Schulen auf eine politisch festgesetzte Quote oder Anzahl reduzieren oder halten will, wie es in Brandenburg vor 6 Jahren mal von der Landesregierung kommuniziert wurde.
Die Autonomie der freien Schulen darf nicht durch rigide finanzielle Hürden untergraben werden. Auch nicht durch das Ausschließen von Modellprojekte oder anderen neuen oder zusätzlichen Ressourcen, die die staatlichen Schulen erlangen können.

FDP: Liberale Wahlprogramme haben noch nie zwischen staatlichen oder freien Schulen unterschieden. Für uns gilt es, die beste Bildung in allen Bildungseinrichtungen zu unterstützen und genau deshalb sehen wir auch für das Bildungssystem die Notwendigkeit pluraler Angebote. Die Schulautonomie wollen wir durch ein eigenes Schulbudget stärken. Schulstandorte werden wir erhalten und bspw. die Mindestanzahl an SchülerInnen pro Klasse nicht dogmatisch verteidigen. Wo nötig, müssen wir sie besser ausfinanzieren. Außerdem müssen die staatlichen Schulämter freie Schulen bspw. bei der Vermittlung von Lehrkräften unterstützen und ihre Angebote somit ausweiten.

Über welche gesetzlichen Grundlagen sichern Sie die Installation und Wartung von moderner digitaler Infrastruktur an den Schulen?

SPD: Eine der großen Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts wird der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur sein. In diesem Zusammenhang wollen wir insbesondere auch die Schulen landesweit mit schnellem Internet ausstatten. Dies ist ebenso Voraussetzung für das Lernen mit digitalen Medien wie die Ausstattung mit moderner, smarter Technik für die SchülerInnen und Schüler. Da es wichtig ist, diese Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, werden wir auch die Lehrkräfte entsprechend aus- und weiterbilden.

CDU: Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für Schulen sowohl bei den Lerninhalten als auch den Lernformen nutzen. Dafür wollen wir an allen Brandenburger Schulen die SchulCloud des Hasso-Plattner-Instituts einführen. Dabei müssen alle Schulträger, ob öffentliche oder freie Träger, unterstützt werden. An den Fördermaßnahmen und Förderprogrammen des DigitalPakts müssen die freien Schulen gleichberechtigt beteiligt werden. Eine solche gleichberechtigte Beteiligung ist aus unserer Sicht schon auf der derzeitigen gesetzlichen Grundlage möglich, wenn es den politischen Willen gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass Lehrkräfte grundsätzlich entlastet werden. Auch andere Berufe können zu einer guten Schule beitragen. Man spricht von „multiprofessionellen Teams.“ Techniker sind dabei nur ein Beruf. Hinzu kommen Sozialarbeiter, Schulpsychologen, Schulgesundheitsfachkräfte und Therapeuten, aber auch Verwaltungsfachkräfte.

LINKE: Derzeit werden Regelungen getroffen, wie die Mittel aus dem Digitalpakt Schule verwendet werden sollen. Wir setzen uns dafür ein, dass die freien Schulen bei der Verteilung dieser Mittel anteilmäßig berücksichtigt werden. Darüber hinaus sehen wir keine Notwendigkeit darin, sämtliche Ausgaben an Schulen detailgetreu in Gesetzen zu regeln – nicht zuletzt, weil dies die Autonomie der Schulen beschränken würde. Die digitale Infrastruktur an Schulen ist Bestandteil der Sachkosten, die unter §110 des brandenburgischen Schulgesetzes fallen. Damit ist sie vom Schulträger sicher zu stellen. Da wir uns dessen bewusst sind, dass die Ausgaben für die Digitalisierung die Schulträger im Einzelnen überfordern kann, setzen wir uns für unterstützende und Digitalisierung fördernde Programme ein.

Bündnis90/Die GRÜNEN: Die Installation und Wartung moderner digitaler Infrastruktur an den Schulen ist Aufgabe der Schulträger. Sollten diese durch das Land Brandenburg unterstützt werden, muss dies auch für die Träger von freien Schulen gelten.

FDP: Zuerst müssen wir die konkreten und langfristigen Vorschläge des Bundes bei den Investitionen in Bildung abwarten. Davon unabhängig ist es unser Ziel, die brandenburgischen Bildungseinrichtungen digital so auszustatten, dass der Bildungsauftrag vollumfänglich erfüllt werden kann und Schüler und Schülerinnen bestmöglich auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden können. Wir werden wir Brandenburg zum digitalen Vorbild-Bildungsland Deutschlands machen. Lehrpläne werden wir auf Industrie 4.0 und künstliche Intelligenz ausrichten und die Weiterbildung der Lehrkräfte an den Schulen möglichst mit der eigenen Technik durchführen. Bei Installation und Wartung sind die Wartezeiten noch viel zu lang. Dazu wollen wir die Kompetenzen zwischen Schulstandort und Kommune bündeln. Das staatliche Personal muss flexibler und externe Dienstleister unbürokratischer zum Einsatz kommen können.

Was zeichnet „gute Schule“ in einer inklusiven und von digitalen Werkzeugen umgebenen Zukunft aus? Wünschen Sie sich für diese Herausforderungen mehr oder weniger freie Schulen in Brandenburg und warum?

SPD: Auf dem Feld der inklusiven Schulbildung haben wir in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Nach Einführung der Schulen für gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2017/18 werden wir diese mit Augenmaß weiter ausbauen. Inzwischen gibt es fast 200 Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schule erhalten auch zukünftig zusätzliches Personal sowei eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Zudem wollen wir mit einem Schulbauförderprogramm Grundschulen und Horte noch enger miteinander verzahnen. Wir als SPD wollen unser Land Brandenburg auf den Weg in ein „Jahrzehnt der Kinder und der Bildung“ bringen. Alle Schulen, sowohl die Schulen in öffentlicher wie auch die Schulen in freier Trägerschaft, tragen auf ihre Weise zu einem vielfältigen Bildungsangebot im Land Brandenburg bei. Dies soll so bleiben.

CDU: Aufgabe guter Bildungspolitik ist es, die Begabungen eines jeden Menschen zu entdecken und zu entfalten. Schule soll Wissen vermitteln, aber auch dazu befähigen, mit Neuem zurechtzukommen. In diesem Bildungsverständnis sind freie Schulen besonders wichtig. Sie tragen zur Vielfalt des Schulsystems bei. Darum begrüßen wir weitere freie Schulen. In der digitalisierten Schule erkennen wir vor allem eine Chance, sowohl was die Lerninhalte als auch was die Lernformen anlangt. Entscheidend ist, dass die Lehrkräfte für die Digitalisierung der Schulen qualifiziert werden.

LINKE: Eine gute Schule richtet sich unserer Meinung nach den Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen. Sie ist selbstverständlich beitragsfrei und vermittelt gute Bildung für alle: sowohl im fachlichen als auch im persönlichkeitsbildenden Sinn. Wir wollen eine Schule, in der kritische, engagierte, solidarische, mündige Menschen gebildet werden. Wir wollen eine Schule, die neugierig macht auf das Leben und in der sich Kinder entfalten können, ohne Angst davor, vorzeitig wegsortiert zu werden. Deshalb ist es für uns als LINKE wichtig, eine Gemeinschaftsschule von der ersten Klasse bis zum Schulabschluss zu etablieren, in der alle Kinder und Jugendliche zusammen lernen. Wir wollen, dass sie Spaß am Lernen haben. Inklusion und die Förderung des Einzelnen entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen gehen für uns zusammen. Schulen in freier Trägerschaft bereichern unsere Bildungslandschaft und deshalb halten wir sie für unterstützenswert. Ob es mehr oder weniger werden sollen, liegt nicht in unserer Entscheidung.

Bündnis90/Die GRÜNEN: Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir wollen Schulen dazu befähigen, sich noch weiter zu öffnen und gleichzeitig die besonderen Fähigkeiten aller Lernenden zu entwickeln. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Die schulinterne Verwendung der Mittel für die Inklusion darf nicht für den Vertretungsunterricht herangezogen werden. Zudem wollen wir die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen es Schulen ermöglichen, in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten zu verzichten und den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen zu dokumentieren.
Wir fördern Kreativität und neue Unterrichtformen wie projektbezogene Gruppenarbeit und stellen dafür auch entsprechende Räumlichkeiten, wie Werkstätten und sogenannte „Fablabs“ (Fabrikationslabore) bereit.
Wir wollen mit einem integrierten Konzept gemeinsam mit Bund und Kommunen die technische Ausstattung an allen Brandenburger Schulen für innovativen, digital gestützten Unterricht auf den erforderlichen Stand bringen. Dazu gehören ein schneller Breitbandanschluss und WLAN sowie ausreichend Computer, Laptops oder Tablets. Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig den verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien lernen. Neben technischen Fähigkeiten gehören dazu ergänzend zur fachübergreifenden Medienbildung auch essentielle Kenntnisse zu ethischen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen unseres technischen Lebensumfelds. An allen weiterführenden Schulen wollen wir Informatik oder das neue Fach „Digitale Welten“ als
Wahlpflichtfach etablieren. Auf einer landesweiten Plattform wollen wir freie Lernangebote (Open Educational Resources) zugänglich machen und so den Austausch zwischen Lehrer*innen unterstützen. Wir wollen einen Runden Tisch Medienbildung etablieren, um alle beteiligten Akteur*innen besser zu vernetzen.
Freie Schulen zeichnet sich in Umbruchssituationen meist als besonders innovativ aus. Hier werden Neuerungen erprobt und besondere pädagogische Ansätze ausprobiert. Wir wünschen uns, dass dies auch weiterhin so bleibt. Ob dafür mehr oder weniger freie Schulen gebraucht werden, ist für die Funktion als Zukunftstreiber unerheblich.

FDP: Eine „gute Schule“ gibt Schülerinnen und Schülern den Raum und die Instrumente/Werkzeuge, eigene Stärken zu finden und zu entwickeln, hier wird jedes Kind, jeder und jede Jugendliche individuell gefördert und zum selbstständigen Lernen ermutigt. „Gute Schulen“ geben Lehrern und Lehrerinnen das optimale Arbeitsumfeld. Nur so können sie sein, wie gute Schulen sie dringend benötigen: „gute Lehrer und Lehrerinnen“. Eine „gute Schule“ bietet geeignete Räumlichkeiten und ein Umfeld, in dem Lernen und Lehren mit einer angenehmen Atmosphäre einhergeht. Jedoch spiegelt sich die Planung im Bereich der Inklusion noch nicht in der räumlichen Ausstattung wider. Ruheräume, Einzelarbeitsplätze, Räume für Sozialarbeiter und Einzelhelfer oder Entspannungsräume für Lehrkräfte müssen beim Bau und Ausbau von Bildungseinrichtungen berücksichtigt werden. Digitale Lernräume brauchen wir nicht morgen, sondern schon seit gestern. Zum Glück greift der Bund unserer untätigen Landesregierung unter die Arme und versorgt unsere Bildungseinrichtungen mit einer ersten Finanzierung im digitalen Bereich. Ein „gute digitale Schule“ zeichnet sich unserer Meinung nach daraus aus, dass digitale Lernplattformen, Open Access oder Tablets im Unterricht Alltag und als Bereicherung angesehen werden und die Lehrer und Lehrerinnen im Umgang mit diesen Werkzeugen geschult sind.

Gehen Sie am 01. September 2019 wählen!

Hinweis: Der Vorstand der AGFS Brandenburg hat beschlossen, die Parteien aktiv anzusprechen, die deutlich auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung stehen und unsere pluralistische, offene Gesellschaft bejahen. Darüber hinaus sollte Aussicht bestehen, laut Prognose eine Fraktion im neuen Landtag zu bilden.