Der erste Schritt des Koalitionsvertrages der Brandenburger Landesregierung in Bezug auf freie Schulträger ist geschafft.

Die grundlegende Finanzierung der Schulen mit einer fairen Berechnung der Personaldurchschnittskosten ist im Einvernehmen geendet. Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt die neue Regelung des Schulgesetzes. Gemeinsam mit den GRÜNEN, der CDU und der SPD haben wir die Erfahrungsstufe in den Personalkosten von 4,0 auf 4,5 angehoben – das sind ca. 15 Millionen Euro mehr pro Schuljahr.

Der zweite Schritt ist nun angegangen worden: Die Verkürzung der Wartefrist für neu genehmigte Schulen. Dies ist die zweite Aufgabe des Koalitionsvertrages, die nun bis spätestens 2024 umgesetzt werden sollte. Am 25. Januar 2023 wurde durch Beschluss des Brandenburger Landtages die Landesregierung zur Umsetzung der Verkürzung der Wartefrist und der besseren Genehmigungsverfahren beauftragt. Dazu soll bis Ende 2023 eine Schulgesetznovelle verabschiedet und die Ersatzschulgenehmigungsverordnung in Abstimmung zwischen MBJS und AGFS überarbeitet werden.

Wir wünschen uns die Wirksamkeit der Wartefristverkürzung zum Schuljahr 2023/24 und einer früheren Bescheiderstellung und Sicherheit für alle Antragssteller.


Wir sind 188 Schulen in freier Trägerschaft. Wir (be)leben Brandenburg. Wir stehen für Vielfalt – von der frühkindlichen, über die sonderpädagogische und die allgemeine bis zur beruflichen Bildung – mit
34 000 SchülerInnen und 68 000 Eltern. Erfahren Sie mehr!