Zwei wesentliche Punkte wurden im Rahmen des Koalitionsvertrages der Brandenburger Landesregierung in Bezug auf freie Schulträger umgesetzt.
Der erste Schritt – die grundlegende Finanzierung der Schulen mit einer fairen Berechnung der Personaldurchschnittskosten – ist im Einvernehmen geendet. Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt die neue Regelung des Schulgesetzes. Gemeinsam mit den GRÜNEN, der CDU und der SPD haben wir die Erfahrungsstufe in den Personalkosten von 4,0 auf 4,5 angehoben – das sind ca. 15 Millionen Euro mehr pro Schuljahr.
Der zweite Schritt wurde ebenfalls umgesetzt: Die Verkürzung der Wartefrist für neu genehmigte Schulen. Dies ist die zweite Aufgabe des Koalitionsvertrages, die nun zum 01.08.2023 umgesetzt wird. Am 21. Juni 2023 wurde durch den Brandenburger Landtag die Verkürzung der Wartefrist durch Änderung des Brandenburger Schulgesetzes beschlossen.
Mehrere Schulen haben von diesem Schritt profitiert. Seit dem Schuljahr 2023/24 gilt eine einheitliche Wartefrist von 2 Jahren.
Ab dem 1. Oktober 2024 soll eine neue Ersatzschulverordnung (ESV) in Kraft treten, mit neuen Fristen und Regelungen.
Wir sind 198 Schulen in freier Trägerschaft (SifT). Wir (be)leben Brandenburg. Wir stehen für Vielfalt – von der frühkindlichen, über die sonderpädagogische und die allgemeine bis zur beruflichen Bildung – mit mehr als 35 000 Schülerinnen und Schüler sowie 70.000 Eltern. Erfahren Sie mehr!
Übersicht der Standorten von SifT (Stand Mai 2024): Karte Schulstandorte (PDF)
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