Prüfsteine zur Landtagswahl 2024
Die AGFS hat Anfang des Jahres den Parteien zur diesjährigen Landtagswahl jeweils fünf inhaltliche Fragen zu Schulen in freier Trägerschaft zugesandt. Es geht u.a. um Fragen bezüglich der aktuellen Stichtagsreglung für die Berechnung der Betriebskosten, die Forderung von Ausgleichszahlungen nach bestandener Wartefrist und die Finanzierung von Schulsozialarbeit an Schulen in freier Trägerschaft.
AGFS_Wahlprüfsteine 2024 Fragen
Von fünf Parteien sind Antworten eingegangen Diese können Sie in der Synopse (Seite 1-4 Langfassung und Seite 5 Kurfassung) hier einsehen.
Synopse Antworten Wahlprüfsteine AGFS
Inflationsausgleichsprämie
– einmalige Sonderzahlung für Schulen in freier Trägerschaft
Die am 09. Dezember 2023 erzielte Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder sah die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie für die nach diesem Tarif beschäftigten
Lehrkräfte vor, mit den Bestandteilen einer Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro netto und für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 von monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro netto. Die außerdem vereinbarten prozentualen Tarifsteigerungen betreffen erst das Schuljahr 2024/25.
Aufgrund der im Brandenburger Schulgesetz genannten Stichtagsregelung (§ 124a Absatz 3 BbgSchulG und § 3 Absatz 1 ESZV) werden die im Tarifvertrag vereinbarten monatlichen Sonderzahlungen bei der Berechnung der Betriebskostenzuschüsse der Schulen in freier Trägerschaft somit lediglich für die Monate August bis Oktober 2024 Berücksichtigung finden.
Insbesondere bei der vereinbarten Einmalzahlung, welche den Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes mit der Gehaltszahlung Dezember 2023 ausgezahlt wurde, werden die Beschäftigten der freien Schulen dadurch benachteiligt, dass die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie weder im laufenden noch im neuen Zuschusszeitraum bei der Berechnung der Betriebskostenzuschüsse durch die im Gesetz festgeschriebene Stichtagsregelung
berücksichtigt wird.
Einige Schulträger mit Tarifbindung, die z.B. im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg eingebunden sind, wurden bereits verpflichtet Inflationsausgleichsprämien zu zahlen.
Die AGFS und der VDP ersuchen daher das MBJS im Sinne der Gleichbehandlung eindringlich, die Einmalzahlung, die den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gewährt wird, durch eine einmalige Sonderzahlung des Landes Brandenburg in Höhe von 1.500,00 Euro pro Lehrkraft auch der Mitarbeiterschaft der Schulen in freier gemeinnütziger Trägerschaft des Bundeslandes Brandenburg zukommen zu lassen.
Position AGFS I 2024 Inflationsausgleichszahlung
Position zur Umsetzung Förderrichtlinie Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag)
Nach langer Wartezeit ist am 1. Februar 2024, die Richtlinie Investitionsprogramm Ganztag in Kraft getreten. Schulträger, die einen Antrag stellen möchten, benötigen ein Votum des jeweilig zuständigen Landkreises.
Die AGFS hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie am 2. Juni 2023 vorgeschlagen, trägerbezogene Budgets für Schulen freier Trägerschaft, entsprechend der betreffenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern (Klasse 1-4) einzurichten und auf die gesonderte Votierung durch die Landkreise zu verzichten.
Die AGFS spricht sich gegen das in der Richtlinie formulierte Votum durch die Landkreise aus, da dies einen Eingriff in die Trägerautonomie darstellt.
Schulen in freier Trägerschaft sollten bei der Antragsstellung nicht auf ein gesondertes Votum von Landkreisen angewiesen sein, weil dies zu stark in die Entscheidung von Schulträgern eingreift und erfahrungsgemäß zu Verzögerungen führen kann. Freien Schulträgern muss es selbst obliegen, die Fördermittel an ihren Standorten pädagogisch sinnvoll und wirtschaftlich angemessen einsetzen zu können.
Aufgrund der Rückmeldungen von Schulträgern zeigt sich, dass in den Landkreisen kein einheitlichen Verwaltungshandeln besteht und dies zu langen Bearbeitungszeiten führt.
Wir ersuchen das MBJS die Landkreise über die Verfahrensweise zu informieren, insbesondere über die getrennten Budgets von öffentlichen und freien Trägern und auf ein einheitliches und zeitnahes Verwaltungshandeln im Sinne der Richtlinie zu drängen.
Position AGFS II 2024 Förderrichtlinie Ganztag